Baustellensicherung - Sicher durch den Schilderwald!
Für Baustellen an Straßen muss ein Verantwortlicher für Absicherung benannt werden. Die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95), sowie die ZTV-SA 97 verlangen vom benannten Verantwortlichen den Nachweis der Eignung und Qualifikation. Praxisnah werden im Tagesablauf die Anforderungen an Verkehrs- und Schutzeinrichtungen, Sicherheitskennzeichnungen und auch Notmaßnahmen erläutert.
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