Kursrücktrittsversicherung
 

Schicksalsschläge
Sie können sich die Situation vorstellen, man freut sich auf den Kurs und dann passiert es: man verstaucht sich den Fuß, bricht sich den Arm oder wird krank und kann beim besten Willen nicht am Kurs teilnehmen. Als wäre das nicht alles schon schlimm genug, möchte der Veranstalter die volle Kursgebühr, weil die Stornofrist schon greift.
 

Stornokosten vermeiden
Auf die Kursgebühr können wir als Veranstalter nicht verzichten. Wir sind  jedoch daran interessiert, Sie als Kunden zu behalten und Sie darin zu unterstützen, im Fall der Fälle nicht auf den Kursgebühren sitzen zu bleiben.
Unsere Lösung für Sie: eine Kursrücktrittsversicherung. Sie verhindert zwar keine Schicksalsschläge, verringert aber zumindest das Kostenrisiko. Nutzen Sie unseren Service, schnell und bequem per Online eine Kursrücktritts­versi­ch­e­rung abzuschließen. Bitte beachten Sie den Absatz „Achtung richtiger Zeitpunkt“.

 
Warum wird die volle Kursgebühr fällig?
Irgendwann müssen wir uns verbindlich entscheiden, ob der Kurs läuft oder nicht. Aufgrund des engen Ausbilder-Teilnehmer-Verhältnisses haben wir nur einen sehr geringen finanziellen Spielraum. Deshalb warten wir mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Stornofrist (i. d. R. 15 Tage vor Kursbeginn).

Sobald die Stornofrist greift, müssen wir uns ranhalten, denn auch Sie und die anderen Teilnehmer wollen wissen, was wann/wo/wie abläuft. Die Kurs-Maschinerie läuft nun auf Hochdruck. Ausbilder oder Referenten werden gebucht, alle Teilnehmer bekommen eine verbindliche Zusage, Gartenämter, Unterkünfte usw. alles wird organisiert und muss bezahlt werden. Aufgrund des engen Ausbilder-Teilnehmer-Verhältnisses ist es deshalb nicht möglich, Ausfälle hinsichtlich der Kosten aufzufangen und das Organisations-Rad zurück zu drehen.

Deshalb müssen wir bei Absagen gleich welcher Art innerhalb der Stornofristen in jedem Falle auf die volle Kursgebühr bestehen, auch dann, wenn Sie (wie bei Schicksalsschlägen üblich) nichts dafür können.

Online versichern
Die Versicherung lässt sich sehr leicht abschließen. Klicken Sie einfach auf das Logo unseres Versicherungspartners HanseMerkur hier in der linken Spalte und folgen Sie den Eingaben. Wenn Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir haben mit der Hanse Merkur eine Vereinbarung, dass Sie sich - entgegen der normalen Versicherungsbedingungen - bis 3 Tage nach Rechnungsdatum versichern können. Bitte beachten Sie dazu Punkt „Achtung richtiger Zeitpunkt“.

Versicherung mit und ohne KursgarantieZwei Versicherungsarten stehen zur Auswahl:
1. Normale Kursrücktrittsversicherung (heißt im Online-Formular „Reiseschutz“ oder „Reiserücktrittsversicherung“ oder RRV). Diese greift bis zum Reisebeginn.
2. Kursrücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie („Reiseschutz mit Urlaubsgarantie“ oder RRV plus UG). Mit dem Zusatz „Urlaubsgarantie“ ist auch ein Abbruch des Kurses versichert (z.B. bei Krankheit oder Verletzungen während des Kurses). 

 
Achtung richtiger Zeitpunkt
Es ist wichtig, dass Sie den Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses beachten. Wir haben mit der HanseMerkur eine Sondervereinbarung, dass Sie - entgegen der normalen Versicherungs­beding­ungen - bis 3 Tage nach Rechnungsdatum die Versicherung abschließen können.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass wir die Rechnungen erst 14 Tage vor dem Kurs verschicken können, weil wir erst dann sicher wissen, ob der Kurs stattfindet. Bis die Rechnung per Post bei Ihnen ist, kann es jedoch durchaus 2 oder 3 Tage dauern und wenn dann unser Brief nicht gleich geöffnet und gelesen wird, kann es für einen Versicherungsabschluss schon zu spät sein.

Deshalb empfehlen wir, gleich zu Beginn der Stornofrist (i. d. R. 15 Tage vor dem Kurs, meistens montags), wenn wir verbindlich wissen, ob der Kurs läuft, per Online die Versicherung abzuschließen noch bevor die Rechnung bei Ihnen eintrifft (Rechnungsdatum ist immer der Beginn der Stornofrist). Wir geben Ihnen gerne nach Ablauf der Stornofrist verbindlich telefonisch Auskunft darüber, ob der Kurs läuft oder ob Sie zum Kurs zugelassen sind, damit Sie nicht umsonst die Versicherung abschließen.

 
Kann man die Versicherung schon vor Ablauf der Stornofrist abschließen?
Theoretisch ist es möglich, die Versicherung prophylaktisch abzuschließen. Wird ein Kurs von uns abgesagt, kann die Versicherung normalerweise storniert werden und Sie erhalten bereits geleistete Zahlungen zurück. Jedoch ist das sowohl für Sie als auch für den Versicherer ein hoher Bürokratieaufwand mit möglicherweise ungewissem Ausgang. Am einfachsten und sichersten ist es, Sie nutzen die ersten drei Tage der Stornofrist, wenn Sie wirklich wissen, dass Sie zum Kurs zugelassen sind.

Welche Daten werden benötigt?
Für die Onlinebuchung der Versicherung und die Ermittlung des Versicherungsbetrages benötigen Sie neben der Rechnungsanschrift den Namen des Teilnehmers und dessen Geburtsdatum. Des Weiteren das genaue Kursdatum, die Kursgebühr (Bruttobetrag, siehe Anmeldebestätigung) und natürlich Ihre Kontodaten für die Erteilung eines Lasteinzuges.

Und wenn Sie jetzt noch Fragen haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter: 08105 – 272 701