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Was lange währt, wird endlich gut

Kranarbeit mit SKT: Im Frühjahr 2012 ist die neue GBG 1.1 gedruckt worden. In diesem Merkblatt informiert die Gartenbau BG über die Umstände, unter denen die SKT mit dem Kraneinsatz kombiniert werden darf und beschreibt die technischen und organisatorischen Bedingungen. Damit tritt ein Arbeitsverfahren aus dem Schattendasein der Halblegalität, das zwar besondere Gefahren bergen kann, richtig eingesetzt aber extrem leistungsfähig ist.

„Jetzt dürfen die Kletterer mit dem Kran arbeiten – na und? Kranarbeit gibt es schon ewig und die SKT ist nun auch nicht mehr brandneu, höchstens die Ausrüstung, die jedes Jahr auf den Markt geworfen wird.“ So oder ähnlich wird sich mancher stirnrunzelnd fragen, wo denn das Problem war.

Gute Frage, denn auch hier im Kletterblatt gab es schon 2008 einen Artikel zum Kraneinsatz. Wurden da etwa verbotene Techniken erklärt? Kranarbeiten sind gefährlich – das kann man sich auch als Laie vorstellen, außerdem gibt es keine Ausbildung für das Verfahren. Da liegt der Verdacht nahe, dass der Unfallversicherer zuvor die Hände gehoben hat und diese Kombination kurzerhand untersagt haben könnte. Ganz so war es aber nicht und das eigentliche Problem lag in einem unbedeutend erscheinenden Detail. Es war nämlich nicht der Kletterer unter der Last am Kranhaken, sondern der Kletterer als Last am Kranhaken. Deshalb war es nicht verboten, im Baum am Seil zu klettern und die Baumteile von einem Kran zum Platz der Entsorgung heben zu lassen. Für beide Teile dieses Arbeitsverfahrens gab es Regelungen. Es war lediglich verboten, mit einem Klettersystem am Kranhaken zu ankern.

Warum sollte der Kletterer selbst am Kranhaken hängen? Um Zeit zu sparen und seinen Körper zu schonen! Folgende Beispiele sollen das verdeutlichen.

Wenn der Kran auf der Baustelle steht, dann hat man einen schnellen Fahrstuhl, der sowieso genau dorthin fährt, wo man arbeiten muss. Wählt man den Aufstieg mit Steigeisen oder Aufstiegsseil, steht das teure Arbeitsgerät inzwischen unbenutzt herum, während man selbst wertvolle Energie verbraucht, die bei einer langen Fällung später vielleicht fehlt. Man kann natürlich viel früher die Baustelle einrichten und dann vielleicht im Baum auf das Eintreffen des Krans warten. Das braucht mehr Zeit und die Anstrengung bleibt.

Im Gegensatz zu Riggingarbeiten verschwindet die abgesägte Last bei Kranarbeiten nicht nach unten, sondern nach oben. Darum wird man die oberen Kronenteile auch zuerst entfernen. Nur so hat man ausreichend Platz für das jeweils nächste Stück. Leider befinden sich in den oberen Kronenpartien auch die besten Ankerpunkte für den Kletterer, zumindest für solche, die gern mit steilen Seilwinkeln klettern. Wenn man sich vom Kran im Baum zu den neuen Arbeitspositionen fahren lässt, braucht man sich um flache oder steile Seilwinkel keine Sorgen mehr zu machen.

Bei der Fällung eines sehr starken Stammes ist es schwierig, die Ketten oder Schlingen anzuschlagen, weil Klettersystem und Halteseil ebenfalls genau dort befestigt sind. Die Ketten liegen mit Ihrem Gewicht auf den Seilen und behindern das Herumlaufen um den Stamm. Gleichzeitig ziehen sie die Sicherungen nach unten. Dieses kraftraubende Szenario könnte erheblich entspannt werden, wenn man mit seinem Klettersystem am Kranhaken ankert. Man kann um den Stamm herumpendeln und wird kaum durch Ketten behindert.

Der Kran als künstlicher Ankerpunkt und Transportmittel für den Kletterer auf und durch den Baum kann also in Bezug auf Ergonomie und Sicherheit die bessere Alternative sein.

Darum gab es unter anderem am Runden Tisch der Gartenbau BG und der Kletterschulen schon länger Bestrebungen, das Arbeitsverfahren zu beschreiben und die Einsatzbedingungen zu definieren. Seit der Zulassung der SKT mit der Motorsäge im Jahr 2001 war klar, dass die Kletterer gehört werden. In einem langen Prozess haben sich damals Unfallversicherer und Anwender auf eine Lösung geeinigt, die noch heute mit einigen Nachbesserungen hervorragend funktioniert. Das Ziel einer Berufsgenossenschaft als Unfallversicherer ist es, mit entsprechenden Vorschriften und Regelungen die Gesundheit der Versicherten zu schützen. Es geht nicht darum, den technischen Stand von 1950 zu konservieren oder den Unternehmer und seine Angestellten durch viele Vorgaben möglichst effektiv zu behindern. Wer sich bei der Arbeit in ständigem Konflikt mit anscheinend nervenden Vorschriften befindet, sollte sich in einer ruhigen Minute fragen, was mit diesen Vorschriften eigentlich erreicht werden soll.

Zwei kleine Denkanstöße:
Schnittschutzkleidung ist nicht dafür gemacht, dass der Träger im Sommer noch schneller schwitzt. Die Forderung, zwei Kletterer auf der Baustelle zu haben, wurde nicht mit dem Ziel aufgestellt, den Verdienst des Einzelnen zu minimieren.

So wie die Zulassung der SKT ihre Zeit brauchte, zog sich auch die Arbeit am Kranprojekt etwas in die Länge. Das hatte mehrere Ursachen. Es musste eine überschaubar große, kompetente Personengruppe gebildet werden, die sich der Aufgabe annimmt. Dann brauchte man einen geeigneten Platz mit einem Baum, um in einer Vorführung alle Mitglieder dieser Personengruppe auf den erforderlichen Wissensstand zu bringen. Der Platz, der Kran, das Wetter und ein geeigneter Termin – allein diese Faktoren genügten schon, um einige Anläufe versacken zu lassen. Bei der Bildung der Personengruppe für die Diskussion brauchte man nicht nur Vertreter der Gartenbau BG, die die meisten Baumkletterer versichert, sondern auch Vertreter der BG für Verkehr und Transportwirtschaft und der BG der Bauwirtschaft. In der einen findet man die Kranunternehmen und in der anderen eine große Zahl von Industriekletterern, die vielleicht noch häufiger die Gelegenheit hätten, einen Kran für Ihre Zwecke zu nutzen. Wenn man das Thema Kran und Klettern angeht, sollte es schließlich auch gleich gründlich geschehen.

An der Vorführung waren aus dem Lager der Anwender vier SKT-Ausbilder beteiligt. Die Vorführung war ein Erfolg. Keine Berufsgenossenschaft meldete erhebliche Bedenken oder Zweifel an. Alle Seiten äußerten anschließend ihre Vorstellungen vom praktischen Einsatz des Arbeitsverfahrens. Dabei wurden technische Details der Kranausstattung ebenso besprochen wie Anforderungen an die Baustellenorganisation.

Für die Erarbeitung der Informationen, die jetzt im Merkblatt veröffentlicht werden, bildeten zwei der Ausbilder mit zwei Vertretern der Gartenbau BG die Arbeitsgruppe „Baumarbeiten mit Mobilkran“. An einem weiteren Termin wurden in kleiner Runde alle Daten zusammengefasst, die vor und nach der Vorführung gesammelt worden waren. Auf dieser Sitzung wurden die Themengruppen rechtliche Grundlagen, technische und betriebliche Einsatzvoraussetzungen, Baustellenvorbereitung, Personentransport am Kran sowie Anschlag- und Schnitttechnik behandelt.

Eigentlich ist es jetzt egal, wie viele Monate zwischen dem ersten Gedanken an dieses Projekt und der Vollendung vergangen sind. Mit dem Erscheinen der neuen GBG 1.1 ist der Personentransport am Kran und die Kombination Kran – SKT von Versichererseite zugelassen. Wer gern in der kommenden Saison mit dem Kran schnell, sicher und ergonomisch fällen will, sollte sich die GBG 1.1 schicken lassen oder herunterladen, um auf dem aktuellen Stand zu sein.

Zum Schluss sei, wie immer, zur Vorsicht gemahnt. Kranarbeit ist weder Kindergeburtstag noch Ponyhof oder Südbalkon (und was es sonst noch für Synonyme gibt). Kranarbeit ist trotz allem harte Arbeit mit einem ausreichenden Potential an Restgefahren. Wie gut und sicher das Verfahren wirklich ist, hängt in letzter Instanz von den beteiligten Personen ab. Es versteht sich von selbst, dass man seine Baumklettererlaufbahn besser nicht mit einer Kranfällung beginnt und dass die Arbeit mit einem „baumerfahrenen“ Kranführer besser funktioniert. Darüber hinaus sollte es eine klare und eindeutige Kommunikation geben.

Eine zusätzliche Ausbildung oder eine Anzahl von Mindestkletterstunden nach dem Erlangen des SKT-B-Niveaus wird nicht gefordert. Der Verzicht auf eine solche Regelung hebt natürlich die Bedeutung der Selbsteinschätzung des Anwenders bei der Entscheidung für den Kraneinsatz. Sollte die Unfallstatistik der Kletterer in den nächsten Jahren durch den Kran negativ beeinflusst werden, wird der aktuelle Weg sicher eine Sackgasse, aber vorerst wurde bewusst auf Eigenverantwortung statt auf weitere Scheine, Fristen und Prüfungen gesetzt. Es wäre schön, in den nächsten Jahren zu sehen, dass das richtig war.

Erst die gute Nachricht, dann die schlechte? In Zusammenhang mit der Zulassung des beschriebenen Arbeitsverfahrens gibt es auch eine schlechte Nachricht. Die Gartenbau BG wird es in dieser Form nur noch bis zum Ende des Jahres geben. „Hurra!“ schreien da vielleicht diejenigen, die die Rätsel mit dem Schnittschutz und den zwei Kletterern auf der Baustelle weiter oben im Artikel bis jetzt noch nicht lösen konnten. Wenn man die Entwicklung genauer betrachtet, ist das aber alles andere als „Hurra!“. Die Kletterer sind nur eine ganz kleine Gruppe unter den Versicherten im Gartenbau. Nach anfänglichen Schwierigkeiten in den 90er Jahren muss man aber objektiv zugeben, dass diese kleine Gruppe sehr viel Aufmerksamkeit erfahren hat. Das liegt ganz sicher auch daran, dass die Kletterer sehr aktiv für Ihre Interessen eingetreten sind. Aus den Reihen der Gartenbau BG hört man immer wieder, wie dankbar man dort für die offene Diskussion und den konstruktiven Arbeitsstil ist.

2013 wird ein einziger Bundesträger für Landwirtschaft und Gartenbau eingeführt. Damit werden die Kletterer, die jetzt schon eine winzige Gruppe im Gartenbau sind, noch kleiner in der großen Menge der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Was das für die Vertretung der speziellen Interessen bedeutet, kann man sich leicht ausrechnen. Bis 2017 soll es so genannte Beiräte geben, die mit dem Fachwissen der bisherigen Träger Einfluss auf Entscheidungen nehmen können. Die bestehenden Regeln für die SKT bleiben mit sehr großer Sicherheit unangetastet. Ob die Kletterer aber in Zukunft für Ihre Anliegen noch fachlich interessierte und kooperative Gesprächspartner finden, die sich dann auch für Innovationen einsetzen, ist sehr fraglich.

Die SKT befindet sich nach wie vor in einer rasanten Entwicklung. Die Regelung für den Kletterer am Kran ist nur ein weiterer Schritt auf dem Weg. Wenn wir wollen, dass diese Entwicklung ab 2013 nicht stagniert, werden wir viel mehr politische Arbeit in den bestehenden Verbänden und Organisationen leisten müssen.

Weitere Informationen
Näheres rund um die neue GBG 1.1 und die bevorstehenden strukturellen Veränderungen im Zusammenhang mit dem neuen landwirtschaftlichen Bundesträger: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

 

Der Autor: Bernhard Schütte (E-Mail)
Dipl.-Ing. Forstwissenschaft, Fa. happy tree Baumpflege, seit 12 Jahren Ausbildungsleiter im Team der Münchner Baumkletterschule

 
Online blättern im Kletterblatt 2012: "Was lange währt, wird endlich gut" Nach oben
 

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