Kletterblatt 2016 - page 37

doch keine komplette Übernahme
statt und da, wo einzelne Elemente
ausgelassen werden, beginnt schon
das Fragen nach richtig und falsch.
In der SKT ist man einerseits an die
Unfallverhütungsvorschriften (VSG
4.2) derBerufsgenossenschaft gebun-
den, andererseits an die Technischen
Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS
2121, Teil 3), die vomBundesministe-
rium für Arbeit und Soziales aufge-
stellt werden. In der VSG4.2wird das
konkrete Zusammenspiel der PSA-
Komponenten nicht sehr ausführlich
beschrieben, eine bestimmungsge-
mäßeVerwendung aber ausdrücklich
gefordert. Die TRBS 2121, Teil 3 for-
dern die Verwendung von zwei Seil-
systemen, definieren aber die Aus-
nahme, dass beim Zustieg in den
Baum und bei der Bewegung in der
Baumkrone dann auf das zweite Sys-
temzur Sicherung verzichtet werden
darf, wenn die Verwendung eine zu-
sätzliche Gefährdung bedeutet oder
die Funktionsfähigkeit nicht gegeben
ist. Generell ist die Funktion eines Si-
cherungssystems in der Baumkrone
dann eingeschränkt, wenn es einen
freien Sturzraum benötigt. Das gilt
sowohl im Zustieg, als auch bei der
Bewegung in der Krone. Der konse-
quente Aufbau eines zusätzlichen Si-
cherungssystems beinhaltet auch
zwei räumlich voneinander getrennte
Ankerpunkte. Selbst wenn man in
großkronigen Bäumen gelegentlich
mit zwei Seilsystemen arbeitet, ist
eine permanente Verwendung ausge-
schlossen, weil sie oft zu einer Behin-
derung führen würde.
Wir befindenunsmit denStehendseil-
aufstiegen also keinesfalls in einem
rechtsfreien Raum. Die Verwendung
eines einzigenSeils ist aber auchnicht
regelwidrig, sondern in den meisten
Fällen sogar durchaus berechtigt, so-
fern die Sicherheit desKlettererswei-
terhin gewährleistet werden kann.
Im Folgenden sollen die einzelnen
Komponenten betrachtet werden, die
derzeit zuAufstiegssystemen zusam-
mengefügt werden. Sehr viele dieser
Komponenten entsprechen der EN
12841 für sogenannte Seileinstellvor-
richtungen. Die Norm definiert die
drei Ausführungen A, B und C.
Geräte der
Ausführung A
sind mit-
laufende Sicherungsgeräte, die be-
stimmungsgemäß auf dem schon er-
wähnten zweiten Seil selbsttätigmit-
laufen und imFalle des Versagens der
primären Sicherung, also des Ar-
beitsseils (+Ankerpunkt/Sicherungs-
gerät), unter statischer oder dyna-
mischer Last blockieren.
Die
Ausführung B
umfasst die Ge-
räte, die amArbeitsseil von Hand ge-
führt werden, unter Last in der einen
Richtung blockieren und in der an-
deren Richtung frei gleiten. Dazu ge-
hören vor allem die verschiedenen
Steigklemmen.
Zur
Ausführung C
gehören die Ge-
räte, diemanuell bedient werden und
über Reibung am Seil eine kontrol-
lierte Abfahrt ermöglichen. Beim
Ausbleiben der Bedienung blockieren
die Geräte automatisch am Seil. In
dieser Gruppe findet man die Abseil-
geräte wieder.
Die Geräte der Ausführung B und C
auf demArbeitsseil müssen entspre-
chend der Norm (also bestimmungs-
gemäß) immer mit einem zusätz-
lichen Sicherungsseil kombiniert
werden, auf dem ein Gerät der Aus-
führung Amitläuft.
Klemmknoten
werden nicht nur
beimFootlockaufstieg am stehenden
Doppelseil verwendet, sondern man
findet sie gelegentlich auch am
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Seileinstellvorrichtung
Ausführung A und B
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