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eil Bäume auch aus gesellschaftlichemInteresse oft
erhaltenswert sind, sind dem Eigentümer enge
Grenzengesetzt: überwiegenddurchdasNaturschutzrecht,
aber auch durchBodenschutz- undUmweltschadensrecht.
Sind Bäume Teil eines (Garten-)Denkmals, greift auch das
Denkmalschutzrecht. Baumeigentümer haben also Pflich-
ten. Um diese zu erfüllen, sind sie überwiegend auf Fach-
leute angewiesen.
Gerade diemanchmal gegensätzlichen rechtlichen Rege-
lungen – z. B. zur Verkehrssicherungspflicht und zumNa-
turschutz – und z. B. Regeln zum Baumschutz während
Baumaßnahmen im Baumumfeld stellen hohe Anforde-
rungen andas rechtliche und fachlicheWissenderjenigen,
die sich (professionell)mit Bäumenbefassen. Eine gezielte
Aus- und Fortbildung ist deshalb für Baumpfleger und
Baumkontrolleure unabdingbar:
insbesondere zur fachgerechten Pflege von Bäumen,
zur Beurteilung der Verkehrssicherheit,
aber auch zunehmend zu Fragen des Artenschutzes.
Baumkontrolle und Baumpflege
Aufgrund der Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht
muss der Baumeigentümer notwendige, zumutbare Vor-
kehrungen treffen, um Schäden, die durch seine Bäume
entstehen könnten, möglichst zu verhindern. Hauptauf-
gabe der Baumkontrolle ist es in diesemZusammenhang,
die Bäume regelmäßig auf Anzeichen von Gefahren zu
überprüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Ge-
fahrenbeseitigung festzulegen – immer mit demZiel, den
Baum möglichst zu erhalten. Die Kontrolle von Bäumen
ist somit wesentlicher Bestandteil der Verkehrssiche-
rungspflicht von Baumeigentümern.
BeiderBaumkontrolle(insbesonderebeiderFestlegungvon
Pflegemaßnahmen) sollten folgende Aspekte eine Rolle
spielen:
Gefahrenerkennung und -beseitigung
Erhaltung von Bäumen als Bestandteil urbanen Grüns
Natur- und Artenschutz
baumbiologisch sinnvolle Entscheidungen
Baumkontrolleure müssen besonnen und gewissenhaft
vorgehen und ein fundiertes Fachwissen über Bäume und
mögliche Gefahrenmerkmale besitzen. Sie sollten aber
auch in der Lage sein, sinnvolle Maßnahmen zur Förde-
rung der Baumentwicklung zu empfehlen. Denn gerade
solche Maßnahmen tragen oft zur Bruch- und Standsi-
cherheit bei und halten Bäume langfristig verkehrssicher.
DieUmsetzung der empfohlenenMaßnahmen erfolgt nor-
malerweise nicht durch den Baumkontrolleur, sondern
durch einen Baumpfleger. Dieser ist häufig durch seinen
Vertragmit demBaumeigentümer weitgehend an dieUm-
setzung der bei der Baumkontrolle festgelegtenMaßnah-
men gebunden. Darüber hinaus können Baumpfleger
Schadsymptomemanchmal besser erkennen und beurtei-
len aufgrund von:
Fachwissen,
praktischer Erfahrung
undnicht zuletzt deshalb, da sie einenBaummeist länger
und aus anderen Perspektiven imBlick haben (Kronen-
bereiche).
Dadurch kann es zu einer unterschiedlichen Bewertung
durch Baumkontrolleur bzw. Baumpfleger und zuDiskus-
sionen mit demAuftraggeber kommen.
BaumkontrolleurewiederumhabendenVorteil, Regenera-
und
praxisorientierte
Baumkontrolle
Ausbildung zumFLL-Zertifizierten
Baumkontrolleur an der
Münchner Baumkletterschule
Bäume im öffentlichen Raum und in privaten Gärten
werden mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des
Grundstücks. Deshalb ist in der Regel der Grundstücks-
eigentümer für seine Bäume verantwortlich. Er muss
einerseits dafür sorgen, dass durch die Bäume keine
Schäden für andere entstehen (Verkehrssicherungspflicht,
Nachbarrecht), hat andererseits aber auch Anspruch
auf Ersatz, wenn an seinen Bäumen Schäden entstehen.
Fachlich
fundierte
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